- Risikobeiträgen (Alter 17 – 24: 0.72%; Alter 25 – 64: 0.90% und Alter 65(w)/66(m) – 70: 0.0%), den
- Verwaltungskostenbeiträgen (Alter 17 – 24: 0.18%; Alter 25 – 64: 0.45% und Alter 65(w)/66(m) – 70: 0.18%) sowie den
- Altersgutschriften (Sparbeiträge unter «Altersgutschriften», Spalte «Anteil Arbeitnehmer»).
Beiträge Arbeitnehmende (Art. 6 VR)
[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Die berufliche Vorsorge in der Schweiz ist paritätisch organisiert. Für die Finanzierung bedeutet dies, dass sowohl Arbeitnehmende (AN) als auch Arbeitgeber (AG) regelmässige Beiträge einzahlen. Aus den Beiträgen (auch als Altersgutschriften bezeichnet) entsteht das Altersguthaben.
Die Höhe der Arbeitnehmerbeiträge finden Sie im Anhang des Vorsorgereglements unter «H. Finanzierung». Bei den Beiträgen wird unterschieden zwischen
